Novarische UnternehmensformenAus Lexikon der Nationen(Weitergeleitet von Gesellschaftsform)
Die Unternehmensform muss gemäß § 14 IId ReWiG auf der Homepage des Unternehmens oder im Artikel des Lexikons der Nationen über das Unternehmen veröffentlicht werden. Die genauen Festlegungen und Unterschiede zwischen den Rechtsformen regelt § 13 ReWiG.
Societa SempliceDiese Unternehmensform erfordert kein Grundkapital. Ein Gesellschaftervertrag muss nur dann verfasst werden, wenn es mehr als einen Gesellschafter gibt. Bekannte Unternehmen mit dieser Unternehmensform sind beispielsweise
Societa a Responsabilita LimitataDiese Unternehmensform erfordert ein Grundkapital von 250.000 no£, das in Form von Bargeld, Betriebsmitteln und Betriebseinrichtungen vorhanden sein muss. Ein Gesellschaftervertrag muss in jedem Fall verfasst werden. Es gibt nur eine bekannte Societa a Responsabilita Limitata, nämlich das Frigidi Handelshaus. Societa per AzioniDiese Unternehmensform erfordert ein Grundkapital von 500.000 no£, das in Form von Bargeld, Betriebsmitteln und Betriebseinrichtungen vorhanden sein muss. Ein Gesellschaftervertrag muss in jedem Fall verfasst werden. Das Grundkapital muss in Form von Aktien gegengezeichnet werden. Die Aktien stellen Anteile am Unternehmen dar und dürfen frei gehandelt werden. Bekannte Unternehmen mit dieser Unternehmensform sind beispielsweise
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