May 22, 2012, Tuesday, 142

Risorgimento

Aus Lexikon der Nationen

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Das Risorgimento ist eine der novarischen Parteien. Es zählt zu den jüngeren Parteien Gran Novaras.

Inhaltsverzeichnis

Ausrichtung

Geschichte

Mitglieder

Stand: Juni 2011
IL COMANDANTE: Andrea Carafa
Caruso, Giuseppe
Pazzarati, Daniele
Romolo, Marco

Programm

GOTT, SEGNE DIE NOVAREN!

Grundsatzprogramm des Risorgimento

Wir, die Mitglieder des Risorgimento, am Anfang des neuen Jahrtausends, in Verantwortung für unsere Nation, erklären Folgendes:

Wir sind stolz auf unsere Vorfahren, die für die Aufrechterhaltung, Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes kämpften. Wir sind stolz auf die herausragenden geistigen Leistungen der novarischen Menschen. Wir sind stolz darauf, dass unser Land seit Jahrhunderten ein Hort der Freiheit und Ehre ist.

Wir anerkennen die die Nation erhaltende Kraft des Christentums. Wir achten die verschiedenen religiösen Traditionen unseres Landes. Wir schwören, dass wir die geistige und seelische Einheit unserer Nation bewahren werden. Wir nehmen auf uns, dass wir unser Erbe, die vielfältige Kultur, unsere einmalige Sprache, die menschgeschaffene und von Natur gegebenen Werte unseres Landes zu pflegen und zu bewahren. Wir tragen Verantwortung für unsere Nachfahren, deswegen schützen wir die Lebensgrundlagen unserer Nachfolger durch den sorgfältigen Verbrauch der materiellen, geistigen und natürlichen Ressourcen. Wir glauben, dass unsere nationale Kultur einen reichen Beitrag zu der kulturellen und geistigen Vielfalt der Welt leistet.

Wir achten die Freiheit und Kultur der anderen Völker und streben eine Zusammenarbeit mit allen Nationen der Welt an. Wir bekennen uns dazu, dass die Grundlage des menschlichen Daseins die Menschenwürde ist. Wir bekennen uns dazu, dass sich die Freiheit der Einzelnen nur im Zusammenwirken mit anderen entfalten kann. Wir bekennen uns dazu, dass die wichtigsten Rahmenbedingungen unseres Zusammenlebens die Familie und die Nation sind, die Grundwerte unserer Zusammengehörigkeit sind Treue, Glaube und Liebe. Wir bekennen uns dazu, dass die Grundlage der Kraft der Gemeinschaft und der Ehre aller Menschen die Arbeit, die geistige Leistung der Menschen ist. Wir bekennen uns zu dem Befehl, die Hilfsbedürftigen und Armen unterstützen zu müssen. Wir bekennen uns dazu, dass die Vervollkommnung der Sicherheit, der Ordnung, der Gerechtigkeit und der Freiheit gemeinsames Ziel der Bürger und des Staates ist.

Wir bekennen uns dazu, dass eine richtige Volksherrschaft nur dort gegeben ist, wo der Staat seinen Bürgern dient, und ihre Angelegenheiten mit Billigkeit, ohne Missbrauch und Parteilichkeit erledigt. Wir vertrauen in die gemeinsam gestaltete Zukunft, in die Berufung der jungen Generation und der Förderung der Ostgebiete des Königreichs. Wir glauben, dass unsere Kinder und Enkel mit ihrer Begabung, Ausdauer und seelischer Kraft Novara wieder groß machen werden. Unsere Verfassung ist die Grundlage unserer Rechtsordnung; ein Vertrag zwischen den Novaren der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft; ein lebendiger Rahmen, der den Willen der Nation ausdrückt, die Form, in der wir leben möchten.

Wir, die Mitglieder des Risorgimentos sind bereit dazu, die Ordnung unseres Landes auf die nationale Zusammenarbeit zu begründen.


Satzung

Satzung des Risorgimento


§1: Programmatik, Parteizweck (1) Das Risorgimento ist eine dem politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Prinzip der formierten Gesellschaft verpflichtete Partei. Als solche ist sie sowohl monarchistisch, nationalistisch, korporatistisch, imperialistisch, sozial fürsorgend und katholisch, wie es in ihrem Grundsatzprogramm näher bestimmt wird. (2) Das Grundsatzprogramm des Risorgimento wird auf einem ordentlichen nationalen Parteitag auf alleinigen Antrag des Vorsitzenden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitglieder erlassen, abgeändert oder aufgehoben. (3) Politischer Zweck der Partei ist die Verwirklichung einer formierten Gesellschaft in Gran Novara wie sie in ihrer Beschaffenheit im Grundsatzprogramm näher bestimmt wird.

§2: Mitgliedschaft (1) Mitglied des Parteivolks kann jeder novarische Staatsbürger werden, der hierzu die Befähigung gem. der Gesetze hat. Anträge auf Mitgliedschaft sind an den Comandante zu richten. Dieser entscheidet nach eigenem Ermessen über Aufnahme oder Ablehnung und muss seine Entscheidung nicht begründen. (2) Der Comandante ist berechtigt, jederzeit Mitglieder, welche gegen Satzung, Grundsatzprogramm oder Parteidisziplin verstoßen, nach eigenem Ermessen aus der Partei auszuschließen.

§3: Il Comandante (1) Der Comandante ist das leitende Oberhaupt der Partei. Er koordiniert die Kräfte des Parteivolks, konsultiert und instruiert die Abgeordneten der Partei, und gibt deren strategische und programmatische Richtung vor. Er kann diesbzgl. Positionspapiere, Memoranden und Wahlprogramme erlassen. (2) Der Comandante betraut nach eigenem Ermessen Parteimitglieder dauerhaft oder befristet mit besonderen Aufgaben, und entzieht ihnen diese wieder. (3) Der Comandante wird auf einem ordentlichen Parteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitglieder gewählt. Er amtiert nicht länger als zwölf Monate und kann nicht abgewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorsitzende kann dem Parteitag einen Nachfolger vorschlagen. Tut er dies nicht, oder wird jener zwei Mal abgelehnt, kann jedes Parteimitglied kandidieren.

§4: Der ordentliche Parteitag Der ordentliche Parteitag ist die reguläre Versammlung des Parteivolks. Er wird nach Ermessen des Comandante einberufen und aufgelöst, jedoch mindestens einmal im Jahr einberufen, um den Comandante zu wählen. Der Comandante leitet den Parteitag und gibt ihm die Tagesordnung vor. Die Mitglieder können dem Comandante Vorschläge für die Tagesordnung unterbreiten, über die dieser nach eigenem Ermessen entscheidet.

§5: Status dieser Satzung Diese Satzung bedarf zu ihrem Inkrafttreten der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitglieder auf einem ordentlichen Parteitag; selbiges gilt für ihre Abänderung oder die Auflösung der Partei. Satzungsänderungsanträge können durch jedes Mitglied an den Comandante gerichtet werden; dieser gibt sie nach eigenem Ermessen an den Parteitag weiter.