May 22, 2012, Tuesday, 142

Ständisch-Konstitutionelle Monarchie

Aus Lexikon der Nationen

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Inhaltsverzeichnis

Monarchie

Der Begriff Monarchie stammt vom dionyschen μοναρχία (monarchía) ab, das sich aus den Wörtern μόνος (monos = „ein“) und άρχειν (archein = „herrschen“) zusammensetzt, und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes innehat und bildet somit das Gegenstück zur Republik.

Konstitutionelle Monarchie

Die konstitutionelle Monarchie ist eine Sonderform der Monarchie, in der die Macht des Fürsten oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) mehr oder weniger stark eingeschränkt wird.

Es existiert in der Regel ein Parlament (in Gran Novara Reichs- und Volksrat), das die Gesetzgebung entweder allein oder im Zusammenwirken mit dem Monarchen wahrnimmt. Die Entlassung der Regierung bleibt in konstitutionellen Monarchien dem Herrscher überlassen.

Ständische Monarchie

In dieser Sonderform ist das Volk und der Staat in mehrere Stände gegliedert, die aufgrund ihrer Stellung eine festgelegte politische und gesellschaftliche Rolle einnehmen (gemäß der jeweiligen Ständeordnung).

Als Ständeordnung wird ein Gesellschaftsmodell bezeichnet, in dem die Untertanen nicht (primär) als Angehörige der Bevölkerung eines Gebietes (später: eines Staatsvolkes) betrachtet wurden, sondern vor allem als Angehörige eines Standes: des Adels, der Geistlichkeit, des Bürgertums, des Bauernstandes bzw. der besitzlosen Arbeiter. Die Standeszugehörigkeit bestimmte die Rechte, die eine Person hatte; die Rechte wurden vom Fürsten vorgegeben und innerhalb des jeweiligen Standes ausdefiniert.

Situation in Gran Novara

In Gran Novara herrscht eine Mischform aus der konstitutionellen und ständischen Form der Monarchie. Zum einen wird dem Volk im Rahmen des verfassungsmäßig garantierten Volksrates eine eigene politische Instanz mit weitreichenden Rechten zugestanden. Zum anderen ist die historische Ständeordnung durch den Reichsrat präsentiert, in welchem Vertreter aus Fürstentümern, Kirche und Militär Sitz und Stimme haben. Beide Räte existieren gleichwertig und müssen sich im Gesetzgebungsverfahren gegenseitig ergänzen. Eine Ausnahme bilden bestimmte Gesetzeshoheiten des Reichsrates, wie zum Beispiel Militär- und Finanzfragen. Der König ist das Staatsoberhaupt und vertritt das Reich völkerrechtlich. Er bildet und führt die Regierung.

Quellen

Teile dieses Artikels sind aus den entsprechenden Artikeln der deutschen Wikipedia entnommen, und werden im Rahmen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation genutzt.